Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jede und jeder kann unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der andere für ihn oder sie entscheiden müssen. Die entsprechende Vorsorge dafür sollten Sie in gesunden Tagen treffen. Dabei sind Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wichtige Hilfsmittel. Die Patientenverfügung ist eine schriftliche, verbindliche Handlungsanweisung an behandelnde Ärzt:innen und das Pflegepersonal. Sie regelt, welche Behandlungen und ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder unterbleiben müssen, und kommt erst dann zum Tragen, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden.
Die Erstellung solcher Dokumente ist anspruchsvoll, auch wenn Online-Formulare zum Ankreuzen vielleicht einen anderen Eindruck
vermitteln. Gerade für Ihre Vertrauenspersonen sind Vollmacht und Patientenverfügung wichtige Hilfestellungen. Notar Klaus M. Wetzel erklärt Ihnen an diesem Abend, was Sie mit einer Vollmacht regeln können und was für Ihre Patientenverfügung wichtig ist. Auch konkrete Fragen werden beantwortet.
Im Anschluss an den Vortrag können Sie sich über Difäm Weltweit und das Hospiz Tübingen informieren.
Die Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr. Einlass ist ab 18.30 Uhr.